Clearing

Beim Clearing geht es darum, zu klären, ob und, wenn ja, welche Hilfe notwendig und geeignet ist. Diese intensive Art der Hilfe zur Erziehung basiert auf der Grundlage des § 27ff SGB und erfolgt auf Antrag des Erziehungsberechtigten bei Sozialen Dienst des Jugendamtes. Es kann ebenfalls auf Anordnung des Sozialen Dienstes selbst erfolgen, wenn das Kindeswohl im Familiensystem zu bewerten ist.

Ziele des Clearing

Das vorrangige Ziel gilt der Überprüfung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen verbunden mit der vollständigen Klärung der familiären Ressourcen und Kompetenzen. Des Weiteren sollen durch das Clearing Klarheit, gute Lösungen und Perspektiven für die familie geschaffen werden. Die Familie soll gestärkt und sicherer aus dem Clearing rausgehen.

Ablauf des Clearing

  1. Das Jugendamt gibt, nach Absprache mit der Familie, ein Clearing in Auftrag.
  2. In einem zeitlich festgesetztem Rahmen werden familieneigene Lösungen, Ressourcen und Ziele diskutiert und die Bedarfe der einzelnen Familienmitglieder herausgearbeitet.
  3. Es gibt regelmäßige Termine für Zusammensetzungen mit einzelnen Familienmitgliedern oder allen Familienmitgliedern.
  4. Nach Ablauf des Clearings: Auswertungsgespräch mit der Familie und dem Jugendamt, in dem die Ergebnisse besprochen und weitere Schritte vereinbart werden.