Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Gemäß § 31 SGB VIII werden Familien, durch Betreuung und Begleitung, in ihren Erziehungsaufgaben gestärkt und in problematischen Situationen unterstützt. Dadurch werden ebenfalls die Entwicklungschancen der Kinder verbessert. Es sollen Entwicklungsprozesse in der Familie initiiert und beschleunigt werden.

Ziele der Sozialpädagogischen Familienhilfe

Das vorrangige Ziel ist es, Familien bei der Konfliktlösung zu unterstützend zur Seite zu stehen. Des Weiteren soll ihnen beim Kontakt mit den Ämtern und Behörden sowie der Bewältigung von Alltagspoblemen geholfen und so zu einem eigenständigen Leben verholfen werden.

Ablauf und Aufgaben Sozialpädagogischen Familienhilfe

Die Familienhilfe findet in der Wohnung der Familie statt und ist auf eine längere Zeitspanne angelegt. Sie soll unter anderem auch das Selbstwertgefühl fördern, die Konfliktfähigkeit und Lösungsfindung stärken und die Entwicklung neuer Lebensperspektiven unterstützen.