Hilfe für junge Volljährige

Mit dieser Hilfsmaßnahme werden vorwiegend 18 bis 21 Jährige angesprochen, welche, aufgrund individueller Situationen, Hilfe bei der Persönlichkeitsentwicklung und der eigenständigen Lebensführung benötigen. Diese Hilfe wird gemäß § 41 SGB VII ausgeführt. Die Basis bildet der Abbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem jungen menschen und der Betreuungsperson.

Ziele der Hilfe für junge Volljährige

Das vorrangige Ziel ist die Förderung der Persönlichkeitsbildung und die Befähigung zur eigenverantwortlichen Lebensführung durch Heranführen an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Die individuellen Ressourcen des jungen Menschen sollen wahrgenommen und gefördert werden.

Mögliche Wege der Ausführung

Es gibt verschiedene Ansatzmöglichkeiten, um die Hilfe für Volljährige sachgemäß umzusetzen. Einige Beispiele hierfür könnten sein:

  • strukturierte Beratungsgespräche und Gesprächsreihen zur Bearbeitung belastender Lebenssituationen
  • die Entwicklung von Problemlösungsstrategien
  • soziales und emotionales Kompetenztraining