Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung

Gemäß § 35 SGB VIII richtet sich dieses Angebot vorwiegend an Jugendliche, welche von anderen Jugendhilfemaßnahmen nicht erreicht werden können. Die Zielgruppe sind Jugendliche, die eine mangelnde Gruppenfähigkeit aufweisen, die sich und andere durch risikoreiche Verhaltensweisen gefährden oder jene, bei denen unterstützende und ergänzende Hilfen in der Familie nicht wirken.

Ziele der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung

Die Hauptziele der Einzelbetreuung sind die Unterstützung bei der Entwicklung neuer Perspektiven, die Stabilisierung der Persönlichkeit und die Erweiterung der sozialen Kompetenzen. des Weiteren soll die soziale und berufliche Integration herbeigeführt werden. Es soll somit helfen, akute Gefahren abzuwenden und die Beziehungsfähigkeit neu zu entwickeln.

Ablauf der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung

Bei der Einzelbetreuung handelt es sich um eine intensive und verbindliche Zusammenarbeit zwischen dem jungen Menschen, dem Betreuer / der Betreuerin und dem Jugendamt. Dabei wird ein Hilfeplan erstellt, welcher die Ziele, Arbeitsaufträge und die daraus resultierenden Betreuungszeiten festlegt.

Je nach Bedarfslage wird diese Hilfsmaßnahme stationär oder ambulant angeboten. Sie orientiert sich stets an den Bedürfnissen des Jugendlichen.